Paxlovid ® (Nirmatrelvir (PF-07321332) + Ritonavir), hergestellt von Pfizer Europe, ist das erste
antivirale Arzneimittel zur oralen Anwendung, das in der EU zur Behandlung von COVID-19
zugelassen ist. Am 28.01.2022 wurde von der EU-Kommission eine bedingte Zulassung erteilt, seit
25. 02. 2022 kann es ärztlich verordnet und über den Großhandel bestellt werden.
Paxlovid ist ein antivirales Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen, die
keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und die ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren
Krankheitsverlauf zu entwickeln. Paxlovid hemmt die Virusprotease und damit die Vermehrung und
Verbreitung des SARS-CoV2-Virus. Die Bundesregierung hatte schon vor der Zulassung beim
Hersteller 1 Million Therapiezyklen (= Packungen mit Tabletten für jeweils 5 Tage, Kosten 59
Euro/Packung) reservieren lassen (a‑t 2022; 53: 1 – 5).
Die Liste der vom Hersteller angegebenen Kontraindikationen ist lang. Menschen, die bestimmte
Analgetika, Antiarrhythmika, Antikonvulsiva, Psychopharmaka, Antibiotika, Antiallergika,
Cholesterinsenker, Migränemittel, Johanniskrautpräparate, Schlafmittel usw, einnehmen, dürfen
Paxlovid ® wegen Medikamenteninteraktionen nicht bekommen. (laut Patienteninformation des
Herstellers).
Die Verordnung des Medikaments erfolgte nach der notfallmäßigen Zulassung im Januar 2022
zunächst zögerlich. An Fahrt aufgenommen hat diese in den letzten Wochen durch Mitteilungen der
Medien, wonach sowohl Gesundheitsminister Prof. Lauterbach, als auch Bundeskanzler Scholz und
weitere Bundes- und Landesminister ihre SARS-CoV2-Infektion erfolgreich mit Paxlovid
behandeln konnten (Mitteilung in mehreren Medien). Inzwischen gilt Paxlovid zusammen mit
Impfungen und Tests als wesentliche Säule zur Beherrschung der Corona-Pandemie im kommenden
Winter.
Seit 18.August 2022 dürfen Hausärzte, sowie Apotheken, seit wenigen Wochen auch Pflegeheime
Paxlovid vorhalten und direkt (Apotheken und Pflegeheime nach Rücksprache mit den
behandelnden Arzt) an Patienten abgeben. Sie erhalten für die Abgabe eine pauschale Vergütung
von 15 €/Packung.
Allerdings: Studienberichte in den letzten Monaten lassen durchaus Skepsis aufkommen, ob die
ministerial gepriesenen Pillen tatsächlich das Wundermittel zur Behandlung schwerer SARS-CoV2-
Infektionen darstellt.
Bei Einnahmebeginn innerhalb von fünf Tagen nach Auftreten von Symptomen reduziert sie bei
diesen die Häufigkeit von Hospitalisierung wegen COVID-19 oder Tod innerhalb von 28 Tagen von
6,3% auf 0,8% (relativ um 88%; vgl. a‑t 2022; 53 : 35 u.a.). Bei Personen ohne Risikofaktoren lässt
sich nach einer Pressemitteilung des Anbieters Pfizer vom 14.6.2022 hingegen kein Nutzen der
Kombination sichern.
Bei Geimpften und/oder Genesenen fällt der Effekt absolut deutlich geringer aus als bei
Nichtgeimpften, wie in Studien aus Hongkong und Israel gezeigt werden kommte.
(a‑t 2022; 53: 45 – 6 ).
In den letzten Wochen mehren sich Berichte, wonach Patienten, die diese Therapie vorschriftsmäßig
über 5 Tage durchgeführt haben, nach Beendigung der Medikamenteneinnahme ein Rezidiv der
Viruserkrankung erlitten haben. (a‑t 2022; 53: 35)
Als Zusammenfassung kann gesagt werden, dass Paxlovid® ein bedingt (= notfallsmäßig) zugelassenes Medikament zur Behandlung einer SARS-CoV2-Infektion bei Erwachsenen ist, bei denen ein schwerer Krankheitsverlauf zu erwarten ist. Das sind Ältere, chronisch Kranke, nach
Studienergebnissen nicht Geimpfte oder Genesene. Sie dürfen keine Einschränkung der
Nierenfunktion haben, und keine Medikamente einnehmen, wie Cholesterinsenker, Amiodaron und
andere Antiarrhythmika, Carbamazepin, Schlaf- und Beruhigungsmittel, bestimmte Antibiotika,
Migränemittel, Johanniskrautpräparate, usw.
Da durch diese Einschränkungen sehr viele ältere, chronisch kranke Menschen ausscheiden, bleibt
nur ein sehr eingeschränkter Patientenkreis übrig, der nach den vorgegebenen Zulassungsrichtlinién
Paxlovid einnehmen darf und von diesem teuren (Therapiekosten für 5 Tage 59 Euro) Medikament
profitieren mag.