Von staatlichen wie insbesondere von kirchlichen Seiten wird immer entschiedener und immer unerbittlicher argumentiert, dass Impfen eine Bürgerpflicht sei, ein Akt der Nächstenliebe, sowieso inzwischen die Zugangsberechtigung zur sozialen Teilhabe, ja bald auch zu Gottesdiensten. Dieser Argumentation zugrunde liegt das Narrativ, dass die “Impfung” nicht nur einen Selbstschutz darstellt, also einen Schutz, im Falle einer Ansteckung mit SARS-CoV‑2 einen weniger schweren bzw. tödlichen Krankheitsverlauf zu erleiden. Insbesondere stelle die eigene “Impfung” einen Fremdschutz dar. Die Menschen, mit denen wir engen Kontakt haben, sollen vor Ansteckung geschützt sein. Dies ist natürlich die Basis für die inzwischen realisierte Impfpflicht für Menschen im Gesundheitswesen, in Pflegeheimen usw., bald wohl auch für eine allgemeine Impfpflicht.
Tatsache ist aber, dass der Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV2 spätestens drei Monate nach der zweiten Impfdosis deutlich abnimmt (Ärzteblatt 25.11.2021), nach 6 Monaten beträgt dieser, israelischen Daten zu Folge, nur noch etwa 16% — das ist kein relevanter Schutz vor Infektion.
Bei einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss im Bundestag im November 2021 gab Prof. Christian Drosten an, dass ein “substantielles Risiko, unerkannt infiziert zu sein” besteht. Wohlgemerkt: bei Geimpften. Das ist wohl das Gegenteil eines relevanten Schutzes.
Sind Geimpfte infiziert, sind sie genauso ansteckend wie Ungeimpfte – dies belegt eine aktuelle englische Haushaltskontaktstudie, die im unverdächtigen Lancet erschien, und nachwies, dass das Risiko, sich im Haushalt bei einem infizierten Geimpften anzustecken 25% beträgt, bei einem infizierten Ungeimpften sind es 23% — das ist de facto identisch!
Das substantielle Risiko, unerkannt infiziert zu sein und ein identisches Ansteckungsrisiko Geimpfter und Ungeimpfter sind somit kaum als relevanter Fremdschutz anzusehen. (siehe Dr. Steffen Rabe www.impf-info.de)